Wulfen
Geschichte
Die Geschichte des Allgemeinen Bürgerschützenvereins Wulfen.
um 1500Vogelschiessen und Biertrinken
1609Schützenordnung der Herrlichkeit von 1609
Schützenordnung der Herrlichkeit von 1609
Es ist lange her, wegen der beschwerlichen Kriegswirren konnte das beliebte Schützenfest in der Herrlichkeit Lembeck, in dessen Kirchspielen (Gemeinden) Lembeck, Wulfen und Rhade länger nicht abgehalten werden. Der hochedle, gerechte und gute Mathias von Westerholt, Herr zu Lembeck sieht es jedoch als Notwendig an, diese Tradition auch wegen der positiven, christlichen Zustimmung, wieder aufleben zu lassen. Also hat der Edle und Gerechte unter Hinzuziehung der Gemeindevorsteher aus den o. g. drei Kirchspielen (Gemeinden) die Verordnung für das jährliche Vogelschießen überarbeitet und folgendes beschlossen: Zunächst soll eine Vogelstang auf der Lecker Heiden aufgestellt werden und alle mit Gewehren aus Rhade, Wulfen und Lembeck sollen sich eintragen lassen, sowie sonstige auf den drei Gemeinden, die Lust zum Schießen haben. Erst soll auf einen Vogel um einen „Fahne“ geschossen werden, sobald der Vogel runter ist, soll ein weitere Vogel aufgesetzt werden und um den Gewinn eines „Silbernen Vogels“ abgeschossen werden. Was die Fahne angeht, sollte diese drei Farben enthalten, namentlich schwarz, rot und weiß. Jedes Kirchspiel soll hierfür 18 Brabanter Ellen (eine Brabanter Elle = 69 cm) Stoff beschaffen, die eine Gemeinde schwarzen; die Andere roten, die Dritte weißen Stoff. Jedes Kirchspiel bezahlt für eine kölnische Elle (eine kölnische Elle misst 553 Millimeter) einen viertel Königstaler (Ort = ¼ Konningsordt = ¼ Königstaler) was 5 Reichstaler sein müssten, macht zusammen 15 Reichstaler. Beim Einkauf des Stoffes sollte hoffentlich soviel Nachlass gewährt werden, dass die Seide zum Nähen davon bezahlt werden kann. Die Herstellkosten sparen wir ebenfalls ein, da dies durch Mägde des Hauses Lembeck übernommen wird. Der Rittmeister hat sich angeboten, die Spange und oberste Spitze zu beschaffen. Was den silbernen Vogel betrifft, soll auf Befehl des Herrn der lembecker und wulfener Vogel durch den Goldschmidt eingeschmolzen und zu einem Vogel gemacht werden. Zum ewigen Gedenken hat sich der Rittmeister bereit erklärt, eine silberne Kette zu geben, sodass der König ihn (den Vogel) am Hals tragen kann und es sollen das westerholtsche Wappen eingraviert werden. Das Schiessen soll wie folgt ablaufen: Das Schiessen soll wie folgt ablaufen: Zuerst soll jeder vom Hause Lembeck einen Schuss tun, danach die Lembecker, danach die Wulfener, danach die Rhader. Danach soll es jedem von den genannten Kirchspieleingesessenen frei stehten. Zum Wohle der Schützengesellschaft soll jeder Bauernrichter eine Tonne Bier liefern. Aus Lembeck sollen 5 Tonnen gebracht werden, aus Rhade 2 Tonnen und aus Wulfen 3 Tonnen. Weiterhin soll jeder Bauernrichter von jedem Hauseigentümer in den drei Kirchspielen 5 Stüber einsammeln, wobei Männer und Frauen, Kinder und Mägde von der nachstehenden Schützengesellschaft (Regelung) befreit sind. Sollte es geschehen, das beide Vögel von aus dem Hause Lembeck Geborenen abgeschossen werden, so soll den Herren anheim gestellt sein die Gesellschaft (Feier) entweder im Dorf Lembeck oder in Wulfen abzuhalten Wenn aber beide Vögel von einem Einwohner aus dem Dorf Lembeck abgeschossen wurden oder einer von Rhade und der andere von einem Lembecker, so sollen beide Kirchspiele ihre Gesellschaft zusammen in Lembeck auf dem Wedemhof (Pfarrhof) nach alter Tradition halten. Falls aber die von Wulfen einen bekommen, so sollen die Wulfener neben der Verehrung des Königs, nach alter Sitte das Bauernbier verzehren und die andere Gesellschaft soll in Lembeck mit ihrem König abgehalten werden. Sofern die Wulfener bei Vögel bekommen, sollen sie ihre Zeche alleine abhalten. Lembeck und Rhade sollten sich des königlichen Geschenk trösten und sich mit Kirchspiel- oder Bauernbier begnügen. Dergleichen soll es auch gehalten werden, wenn beide Vögel nach Lembeck oder Rhade gebracht werden. Die Gesellschaft soll zwei Tage lang dauern. Am ersten Tag sollen die von jedem Haus eingesammelten 5 Stüber verzehrt werden. Für den Fall, dass man am ersten Tag nicht auskommt, dann soll das Kirchspiel oder Bauernbier zur Hilfe genommen werden. Der andere Tag soll einem jeden König freistehen, ein Gastgelage abzuhalten und ihm zu ehren lädt er jedes Kirchspiel ein und es wird das vom ersten Tag übrig gebliebene Bier ausgeschenkt. Oder sollte es dem einen oder anderen König nicht gelegen sein, dann soll er anstelle des Gastgelages zehn Tonen Bier an die Festgesellschaft ausgeben. Danach muss jeder Hausbesitzer seine eigene Wegzehrung mitbringen.
1833Von der Selbstverteidigung zum Schützenfest
Von der Selbstverteidigung zum Schützenfest
190875-jähriges Bestehen 1908
75-jähriges Bestehen 1908
Das 75 Jährige Bestehen des Schützenvereins 1908 brachte wieder einen Aufschwung in das Wulfener Schützenleben. Am 23. August sollte das Vereinsleben durch eine „Wiedergründung“ gestärkt werden. Das Amt des Obersten – gleichzeitig mit dem Amt des Vorsitzenden – übernahm Eduard Humbert. Die neue Fahne und die erstmalige Ausrüstung aller Schützen mit Schützenmützen dokumentierten auch äußerlich den neuen Geist im Verein. Anlässlich der Wiedergründung wurde am 30.10.1908 auch eine neue Satzung herausgegeben. Im Jubiläumsjahr am Schützenfestmontag errang Johann Wissing die Königswürde, zu seiner Königin erwählt er Christine Engbers gen. Duve.
1921Nach dem 1. Weltkrieg
Nach dem 1. Weltkrieg
1933100-jähriges Jubiläumsschützenfest 1933
1949Neuer Anfang nach dem Krieg
Neuer Anfang nach dem Krieg
1958125-jähriges Jubiläumsschützenfest 1958
125-jähriges Jubiläumsschützenfest 1958
1983150-jähriges Jubiläumsschützenfest 1983
150-jähriges Jubiläumsschützenfest 1983
2008175-jähriges Jubiläumsschützenfest
175-jähriges Jubiläumsschützenfest



